

Der auf vielen Websites angebrachte Hinweis, dass eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung wegen der Schadensminderungspflicht als unzulässig zurückgewiesen werde, ist irrelevant. Und nicht nur das. Er kann sogar „nach hinten losgehen“ – wie ein Unternehmen, das einen Mitbewerber direkt anwaltlich abmahnen ließ, nunmehr feststellen musste.>>
19.03.2012Medien und Wirtschaft
Kussmund urheberrechtlich geschützt
„1000 kisses!“, „Dicke Geburtstagsküsschen“, „Liebe Hosentaschenküsschen“, unzählig viele Küsse auf Karten, Tassen und Geschenkartikeln ... und stets derselbe rote Kussmund. Weil diese Grafik der Internetseite eines Künstlers entstammt, wurden Herstellung und Vertrieb der Artikel jetzt untersagt. Bitte lesen Sie über das aktuelle Urteil des OLG Köln.>>
03.03.2012Medien und Entertainment
SEMINAR: Starter-Kit Recht für Künstler
Models, Tänzer, Sänger, Kleinkünstler, Kabarettisten und Schauspieler – das Showgeschäft hat viele Akteure und Gesichter. Manch eine/r träumt vom Geschäft auf den großen Laufstegen und Bühnen, doch plötzlich drohen Rechtsstreit und hohe Kosten. Wie vermeide ich Rechtsverstöße? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es?>>
nennen.de - Medienrecht, Urheberrecht, Onlinerecht
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Medienrecht? Für Urheberrecht, Onlinerecht oder Internetrecht? Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Dieter Nennen - wir freuen uns auf Ihre Nachricht, gerne
per Mail oder Telefon.
27.02.2012Medien und Entertainment
Achtung Presse! Mein Bild in den Medien!?
Wer im Rampenlicht steht, erteilt den anwesenden Medienvertretern grundsätzlich eine Einwilligung zur Berichterstattung über die Veranstaltung. Filme und Fotos, die zu diesem Zweck in einem Informationsportal veröffentlicht werden, sind hinzunehmen. Ein Anspruch, gut dargestellt zu werden, besteht nicht – so LG Köln in einem aktuellen Urteil.>>
22.02.2011Direktmarketing
Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne nachweisbare Einwilligung unzulässig
Ein Unternehmen, das sich auf zulässige Telefonwerbung beruft, muss das Einverständnis des Verbrauchers nachweisen. Dies kann z. B. durch Speicherung und Ausdruck einer entsprechenden Mail geschehen. Allein die Behauptung, das sog. Double-Opt-In-Verfahren eingehalten zu haben, reicht nicht.>>



