SEO Trends 2021: Googles „Mobile First“-Paukenschlag – was ist zu tun? Und was rechtlich zulässig?
Ab März 2021 will Google nur noch die Inhalte mobiler Webseiten indexieren – eine Ankündigung mit weitreichenden Konsequenzen: Desktop only websites fallen dann heraus. Webseiten müssen responsive sein!
Googles neue Ranking-Kriterien stellen die Suchmaschinenoptimierung vor besondere Herausforderungen. Die meistgenutzte Suchmaschine wertschätzt Auftritte, die sowohl hochwertige und relevante Inhalte bieten (Content & Backlinks) als auch benutzerfreundlich, ansprechend und vertrauenserweckend gestaltet sind (User Experience & Branding). Das Ganze muss ab Frühjahr 2021 mobiloptimiert (mobile friendly & responsive) sein.
- Wie sieht eine SEO-Analyse mit Blick auf 2021 also aus?
- Was ist zu tun, um die Google-Kriterien im Wettbewerb um ein besseres Ranking optimal umzusetzen?
- Und was gilt in rechtlicher Hinsicht bei Ihrer Strategie mit dem Ziel einer Seite 1-Platzierung in den unbezahlten Google-Suchergebnissen?
Referenten:
Marc Hiller ist Master in Digital Business Management und Inhaber der Digitalagentur TRADEMARCER, die sich u.a. mit der Konzeption sowie dem Aufbau von Webseiten befasst. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Suchmaschinenoptimierung (SEO), User Experience und responsive Design. Bereits sein Masterstudium war ausgerichtet auf die Bereiche Digital Enterprise und Communication. Vor seinem Abschluss konnte er zudem als Digital Analyst der DFL Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL Digital Sports) und des 1. FC Köln wichtige Erfahrungen sammeln – Know How, das er bei der Analyse der wichtigsten Website-Kennzahlen seiner Klientinnen und Klienten einbringt. Näheres unter www.trademarcer.com.
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen, ist seit 1997 Inhaber einer Anwaltskanzlei mit medien- und wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören neueste Fragestellungen rund um digitale Medien. Seit 2001 lehrt er an der Rheinischen Fachhochschule Köln und leitete dort bis 2009 fünf Jahre den Studiengang Medienwirtschaft. Zu seinen Lehrfächern gehören u.a. Internetrecht und -ethik, internationales Wirtschafts- und Medienrecht sowie IT-Recht. Näheres hier.
Methode
Freuen Sie sich auf neueste Informationen, konkrete Beispiele (Best Practices) und Tipps aus der Praxis von Online-Marketing und Webdesign. Die Inhalte werden interaktiv und live erarbeitet; ggf. bringen Sie bitte Ihre Fragen gleich mit. Das Webinar inspiriert und motiviert. Sie erhalten eine Checkliste und das Rüstzeug zur Beurteilung, welche Maßnahmen für die Webseite Ihres Unternehmens erforderlich sind – und (rechtlich) zulässig.