22.02.2011Direktmarketing
Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne nachweisbare Einwilligung unzulässig
Ein Unternehmen, das sich auf zulässige Telefonwerbung beruft, muss das Einverständnis des Verbrauchers nachweisen. Dies kann z. B. durch Speicherung und Ausdruck einer entsprechenden Mail geschehen. Allein die Behauptung, das sog. Double-Opt-In-Verfahren eingehalten zu haben, reicht nicht.>>





