12.01.2010Medien und Entertainment
Künstlerische Freiheit: Auftritt misslungen – mit welchen Folgen?
Als wäre es nicht schon Schmach genug, als Comedian ausgebuht zu werden. Oder als Darsteller einer Theateraufführung auf ein Publikum herabzublicken, das kopfschüttelnd den Saal verlässt. Obendrein verlangen Besucher Erstattung des Eintrittspreises, der Veranstalter droht mit Rückzahlung der Gage. Zu Recht?>>





