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08.02.2011Kunst, Medien und Wirtschaft

Streit um Kohls Pose – darf man Motive nachfotografieren?

Dunkle Krawatte, weißes Hemd, der Daumen der linken Hand unter dem Kinn, Zeige- und Mittelfinger Richtung Hinterkopf, Ring- und kleiner Finger vor den Lippen. Der Blick geht rechts unten am Betrachter vorbei. Per anwaltlicher Abmahnung beanstandet der Kanzlerfotograf Konrad Rufus Müller das Nachfotografieren dieses Motivs. Zu Recht?>>

01.02.2011Medien und Wirtschaft

Tauschbörsen: Abmahnung und pauschales Bestreiten

Der erste Anschein spricht für eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers hinsichtlich der Rechtsverletzungen, die über die ihm zugeteilte IP-Adresse erfolgen. Diese tatsächliche Vermutung kann der Inhaber des Internetanschlusses aber widerlegen. Wie aber lässt sich „beweisen“, dass man noch nie Musik, Filme oder Spiele down- oder gar upgeloadet hat?>>

13.01.2011Medien und Wirtschaft

Keine Urheberrechte an „Gewusst-wie“-Anleitungen für Heimwerker

Werbefaltblätter mit „Do it yourself“-Schrittfolgen zum Heimwerken sind nicht allein deswegen urheberrechtlich geschützt, weil sie von Mediengestaltern erstellt wurden. Vielmehr ist im Einzelfall eine schöpferische Leistung nachzuweisen, die über das rein Handwerksmäßige des (Mediengestalter-) Berufs hinausgeht, so OLG Düsseldorf.>>

07.01.2011Kunst, Medien und Wirtschaft

Fotoshooting und Filmdreh im Schlosspark

Anfertigung und Vermarktung von Aufnahmen in öffentlichen Parks und Gärten bedürfen der Genehmigung des Eigentümers. Dieser kann, auch als öffentlich-rechtlicher Träger des Grundstücks, ein Entgelt verlangen. Ein aktuelles BGH-Urteil ist bei Suche und Auswahl einer Location unbedingt zu beachten.>>

03.12.2010Medien und Wirtschaft

Urheberrecht: Abstracts von Buchrezensionen grundsätzlich zulässig

In aller Regel ist nur die sprachliche Gestaltung eines Schriftwerkes urheberrechtlich geschützt, nicht aber der gedankliche Inhalt. Der Inhalt des Originals lässt sich daher in eigene Worte zusammenfassen und als sog. Abstract verwerten. Werden aber originelle Formulierungen übernommen, kann – ja nach Ausmaß der Übernahme – eine Verletzung von Urheberrechten vorliegen, so der BGH.>>