23.09.2008Direktmarketing
Mail- und SMS-Werbung - mit Einwilligung per Kreuz im Kästchen?
Werbung per Mail oder SMS ist nur zulässig mit Einwilligung des Empfängers. Ein Kästchen mit der Möglichkeit, die Einwilligung zu verweigern („Opt-Out-Erklärung“), reicht nicht. Der BGH fordert ein bewusstes Einverständnis durch eine gesonderte Erklärung, in der der Kunde eindeutig angibt, sich gerade auch auf Werbung per Mail bzw. SMS einzulassen.>>





