21.01.2009Medien und Wirtschaft
Keine Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Internet
Das Urheberrecht ändert sich ständig, es ist kompliziert und unübersichtlich. Von Eltern lässt sich daher eine Einweisung ihrer Kinder mit Blick auf die „Gefahren im Internet“ und eine ständige Überwachung zur Vermeidung von Rechtsverletzungen nicht verlangen. So OLG München, das nun ein anders lautendes Urteil des LG München korrigierte.>>





