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09.12.2008Film und Medien

„Baader Meinhof Komplex“: keine einstweilige Verfügung gegen Sex in Film und Buch

Die Anfang 2007 nach 24 Jahren aus der Haft entlassene Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt (59) sei vor dem Landgericht Hamburg gegen Filmproduktion und Verlag gescheitert. Mohnhaupt habe die Entfernung von Sexszenen und -dialog aus Film und Buch verlangt – vergeblich, wie Spiegel und Bild-Zeitung berichten.>>

02.12.2008Marketing

„20 % auf alles ...“ – mit erhöhten Preisen in die Rabattaktion?

Die Baumarktkette Praktiker hatte die Preise von vier Artikeln zu Aktionsbeginn erhöht. Eine Ersparnis im Vergleich zu den in der Woche vor der Aktion geltenden Preisen war damit kaum drin. Eine solche Werbung führe den Verbraucher in die Irre, so der BGH in einem aktuellen Urteil.>>

25.11.2008Musik und Wirtschaft

Sampling: Selbst kleinste Tonfetzen geschützt

Wer einem Tonträger nur kleinste Samples entnimmt, greift in die Rechte des Tonträgerherstellers ein. „Was nachgeahmt wird, verdient auch geschützt zu werden“, so der BGH im Rechtsstreit der Band „Kraftwerk“ gegen den Musikproduzenten Moses Pelham. Von der Erlaubnispflicht gibt es allerdings Ausnahmen.>>

18.11.2008Medien und Wirtschaft

Haftet der Admin-c für Domain-Registrierung und Content?

Nach Ansicht des OLG Köln ist der bei der Vergabestelle DENIC eingetragene administrative Ansprechpartner nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verantwortlich – ebenso nicht für die Inhalte der Website. Eine Prüfung der Domain-Registrierung und ständige Kontrolle des Contents sei dem Admin-c nicht zumutbar. Dies sehen andere Gerichte anders.>>

04.11.2008Medien und Entertainment

BILD-Fotos von Karsten Speck beim Verlassen des Gefängnisses rechtens

Die BILD-Zeitung veröffentlichte einen Artikel mit zwei Fotos vom Haftausgang des wegen schweren Betrugs verurteilten Schauspielers und Moderators. Die Veröffentlichung der Aufnahmen war rechtmäßig, so der BGH. Das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit erscheine gewichtiger als das Persönlichkeitsrecht des Prominenten.>>