19.10.2007Internetauftritt
Porträtfotos dürfen ohne Vereinbarung nicht auf der Website präsentiert werden
„Die Bilder sind bezahlt. Ich kann damit machen, was ich will!“ – eine alltägliche Formel, ein Trugschluss mit weit reichenden Folgen. Wer sein Foto im Netz nutzen möchte, etwa im Rahmen der Unternehmens- oder Agenturpräsenz, sollte sich die Rechte vom Fotografen schriftlich einräumen lassen.>>





