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19.10.2007Internetauftritt

Porträtfotos dürfen ohne Vereinbarung nicht auf der Website präsentiert werden

„Die Bilder sind bezahlt. Ich kann damit machen, was ich will!“ – eine alltägliche Formel, ein Trugschluss mit weit reichenden Folgen. Wer sein Foto im Netz nutzen möchte, etwa im Rahmen der Unternehmens- oder Agenturpräsenz, sollte sich die Rechte vom Fotografen schriftlich einräumen lassen.>>