10.06.2008Marketing
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
„War das Ernst? Oder August?“ in großen Lettern über einer von allen Seiten eingedrückten Zigarettenschachtel der Marke Lucky Strike. Zulässig, so der BGH am 5. Juni 2008. Die satirisch-spöttische Werbeanzeige sei gedeckt durch das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungsäußerung.>>





