16.07.2008Entertainment
Ist akrobatischer Tanz rechtlich geschützt?
Tanzdarbietungen, bei denen Tänzerinnen ihre Körper so extrem verbiegen, als seien sie „Menschen ohne Knochen“, können als Werke der Tanzkunst urheberrechtlich geschützt sein. Nach OLG Köln ist allerdings eine künstlerische Qualität erforderlich, die über die rein akrobatisch-sportliche Leistung hinausgeht.>>





