22.12.2008Musik und Wirtschaft
Klingeltöne: Lizenz der GEMA ausreichend
Nur eine Anlaufstelle: Die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone lässt sich grundsätzlich über die GEMA lizenzieren. Einer zusätzlichen Einwilligung des Komponisten bedarf es nicht. Anderes gilt, wenn der Komponist den Berechtigungsvertrag mit der GEMA in der Fassung von 1996 oder früher abgeschlossen hat, so der BGH in einem aktuellen Urteil.>>





