03.12.2010Medien und Wirtschaft
Urheberrecht: Abstracts von Buchrezensionen grundsätzlich zulässig
In aller Regel ist nur die sprachliche Gestaltung eines Schriftwerkes urheberrechtlich geschützt, nicht aber der gedankliche Inhalt. Der Inhalt des Originals lässt sich daher in eigene Worte zusammenfassen und als sog. Abstract verwerten. Werden aber originelle Formulierungen übernommen, kann – ja nach Ausmaß der Übernahme – eine Verletzung von Urheberrechten vorliegen, so der BGH.>>





