04.11.2008Medien und Entertainment
BILD-Fotos von Karsten Speck beim Verlassen des Gefängnisses rechtens
Die BILD-Zeitung veröffentlichte einen Artikel mit zwei Fotos vom Haftausgang des wegen schweren Betrugs verurteilten Schauspielers und Moderators. Die Veröffentlichung der Aufnahmen war rechtmäßig, so der BGH. Das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit erscheine gewichtiger als das Persönlichkeitsrecht des Prominenten.>>





