16.12.2008Wirtschaft und Kunst
Urheberrecht: Sind Pläne für ein Blockhaus geschützt?
Ein Wohnhaus in Blockhausbauweise kann als Baukunst urheberrechtlich geschützt sein, und schon der Bauplan. Erforderlich ist eine Leistung, die sich vom Durchschnitt des architektonischen Schaffens erkennbar abhebt. Eine solche kann sich auch aus einer schöpferischen Kombination von bekannten Formen und Gestaltungselementen ergeben, so OLG Oldenburg.>>





