17.11.2009Film und TV
OLG Köln: Sat.1 durfte DSDS-Filmmaterial senden
Nun also doch: Anders als das LG Köln hält die 2. Instanz die Verwendung des Sendematerials, das den Zusammenbruch eines 17-jährigen Kandidaten nach der vernichtenden Bohlen-Bewertung seines Auftritts zeigt, für rechtens. Der Eingriff in die Rechte von RTL sei durch das Recht zur Berichterstattung über Tagesereignisse und das Zitatrecht gedeckt.>>





